agb
preise
vorbehältlich einer anders lautenden schriftlichen vereinbarung, handelt es sich um abholpreise. wir behalten uns das recht vor, die preise ohne vorankündigung zu ändern.
zahlungsbedingungen
· kartenzahlungen jeglicher art sind vorläufig nicht möglich.
· barzahlung wird bevorzugt
· für beträge ab CHF. 100.00 sind zahlungen mittels einzahlungsschein möglich.
ohne anders lautende schriftliche vereinbarung gilt eine zahlungsfrist von 30
tagen.
· neukunden bezahlen bar oder im voraus.
· zahlungen gelten als ausgeführt, sobald wir über den betrag frei verfügen
können.
· wir behalten uns vor die zahlungsbedingungen individuell anzupassen.
gewährleistung
unsere second hand artikel sind in ordentlichem zustand, gereinigt, und wenn nicht anders erwähnt, zum zeitpunkt des verkaufs funktionstüchtig. gebrauchsspuren sind normal. auch können alte produkte, ob second hand oder ungebraucht, altersbedingte mängel und materialschwächen aufweisen.
daher verkaufen wir solche artikel unter ausschluss jeder gewährleistung. vom ausschluss der gewährleistung sind auch neue artikel betroffen, die von firmenliquidationen stammen.
im übrigen gilt folgendes:
wir garantieren, dass wir unsere eigenen produkte sorgfältig und frei von fehlern in der handwerklichen ausführung produzieren. oft arbeiten wir mit fragmenten gebrauchter produkte oder recyclingmaterial, was den fertigen artikeln eine rohe optik verleiht und keinen mangel darstellt. die gewährleistungsfrist für unsere produkte beträgt 12 monate ab lieferdatum, längstens jedoch 18 monate ab mitteilung, dass die artikel abholbereit sind, je nachdem, was zuerst zutrifft. während dieser frist verpflichten wir uns, die artikel zu reparieren und fehlerhafte teile zu ersetzen. müssen secondhandteile oder recyclingmaterial, oft unikate, ersetzt werden, stehen uns meist keine gleichen teile zur verfügung, sodass wir einen anderen, optisch zum artikel passenden ersatz verwenden werden.
eine mängelrüge hat sofort nach entdeckung des fehlers zu erfolgen. fehlerhafte produkte müssen uns zur reparatur überbracht oder geschickt werden. fehlerhafte teile bleiben danach in unserem eigentum.
die gewährleistung kommt nur dann zum zuge, wenn keine reparaturen durch den kunden selbst oder durch dritte ausgeführt wurden und wenn keine ersatzteile gebraucht wurden, welche nicht von uns geliefert wurden.
vorbehältlich einer anders lautenden schriftlichen vereinbarung der parteien akzeptieren wir keine weitergehende gewährleistung.
